Hinweis gemäß Verordnung (EU) 2024/900

Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl in Bayern

Transparenzhinweis

Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl in Bayern
(Bürgermeister, Gemeinderat, Stadtrat und Landrat) am 8. März 2026.

Hinweis gemäß Verordnung (EU) 2024/900:
Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).

Sponsor
CSU Ortsverband Schongau
Richard-Strauß-Straße 3
86956 Schongau
s.weiss@csu-schongau.de

Kontrollierende Einrichtung:
CSU Ortsverband Schongau, Richard-Strauß-Straße 3, 86956 Schongau

Art der politischen Werbung:
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel
(Anzeigen in Zeitungen, Flyer, Plakate, Broschüren) stehen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Weilheim-Schongau.

Zeitraum der Veröffentlichung:
Voraussichtlich Dezember 2025 bis März 2026

Finanzierung:
Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln der CSU Schongau finanziert. Es fließen keine Zuwendungen aus dem Ausland.

Anbieter und Herausgeber:
Beratende Agentur (inhaltlich-strategische Begleitung der Kampagne):

  • CSU Schongau – Richard-Strauß-Straße 3, 86956 Schongau

Druckdienstleister:

  • Wir machen Druck GmbH, Backnang (technische Nebendienstleistung, ohne Einfluss auf Inhalt oder Platzierung)
  • Flyeralarm GmbH, Würzburg (technische Nebendienstleistung, ohne Einfluss auf Inhalt oder Platzierung)
  • 1-2-3-Plakat.de GmbH, Moltkestr. 8, D-32257 Bünde
  • Plakat-verkauft.de – August-Hoch Str.10a-56070 Koblenz

Verarbeitung personenbezogener Daten:
Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.

Archivierung
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.

Schongau, im Dezember 2025