Hinweis gemäß Verordnung (EU) 2024/900
Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl in Bayern
Transparenzhinweis
Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl in Bayern
(Bürgermeister, Gemeinderat, Stadtrat und Landrat) am 8. März 2026.
Hinweis gemäß Verordnung (EU) 2024/900:
Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).
Sponsor
CSU Ortsverband Schongau
Richard-Strauß-Straße 3
86956 Schongau
s.weiss@csu-schongau.de
Kontrollierende Einrichtung:
CSU Ortsverband Schongau, Richard-Strauß-Straße 3, 86956 Schongau
Art der politischen Werbung:
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel
(Anzeigen in Zeitungen, Flyer, Plakate, Broschüren) stehen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Weilheim-Schongau.
Zeitraum der Veröffentlichung:
Voraussichtlich Dezember 2025 bis März 2026
Finanzierung:
Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln der CSU Schongau finanziert. Es fließen keine Zuwendungen aus dem Ausland.
Anbieter und Herausgeber:
Beratende Agentur (inhaltlich-strategische Begleitung der Kampagne):
- CSU Schongau – Richard-Strauß-Straße 3, 86956 Schongau
Druckdienstleister:
- Wir machen Druck GmbH, Backnang (technische Nebendienstleistung, ohne Einfluss auf Inhalt oder Platzierung)
- Flyeralarm GmbH, Würzburg (technische Nebendienstleistung, ohne Einfluss auf Inhalt oder Platzierung)
- 1-2-3-Plakat.de GmbH, Moltkestr. 8, D-32257 Bünde
- Plakat-verkauft.de – August-Hoch Str.10a-56070 Koblenz
Verarbeitung personenbezogener Daten:
Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.
Archivierung
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.
Schongau, im Dezember 2025
- Link zur EU-Verordnung: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/