CSU war und ist gegen die Straßenausbaubeitragssatzung

CSU war und ist gegen die Straßenausbaubeitragssatzung

Aus folgenden Gründen hat der Stadtrat die Straßenausbaubeitragssatzung bisher abgelehnt:

1. ungerecht

Die Anlieger, die bereits für die Herstellung gezahlt haben, werden erneut erheblich zur Kasse gebeten. Diese Anlieger wollen jedoch regelmäßig den Verkehr in ihrer Straße nicht und sehen keinerlei Vorteile im Ausbau. Auch wenn z.B. bei Haupterschließungsstraßen die Anlieger nur mit einem geringeren Prozentsatz beteiligt werden, stellt sich dies für diese als ungerecht dar, da sie zu dem lästigen Verkehr auch noch die Kosten haben.

2. viel Kosten, kaum Nutzen

Erhebung und Durchsetzung der Beiträge ist mit erheblichem Aufwand verbunden. In Schongau würde dies zu einer Personalaufstockung führen, da laut Verwaltung die derzeit vorhandenen Kräfte voll ausgelastet sind. Wenn die in den Medien für die Stadt München berichteten Zahlen (Einnahmen von 2,5 Mio€ in 10 Jahren) zutreffen besteht die Gefahr, dass die Kosten die zu erwartenden Einnahmen übersteigen und die Zahlungen der Bürger weitgehend in der Verwaltung verpuffen.

3. städtebaulich problematisch

Die Anwohner sind im Vorfeld natürlich einzubeziehen und kämpfen in der Regel für möglichst einfache, billige Lösungen, um nicht mit zu hohen Kosten belastet zu werden. Wünschenswerte städtebauliche Gestaltungen sind nicht durchsetzbar.

4.unsozial

Im Einzelfall können durch die Satzung für Bürger unzumutbare Belastungen entstehen, die die Lebensgrundlage bedrohen. Insoweit kann auf die in den Medien berichteten Fälle Bezug genommen werden.

Seit Jahren werden die Stadträte durch das Landratsamt, aber auch durch die eigene Verwaltung und die jeweiligen Bürgermeister (Dr. Zeller, Gerbl, Sluyterman) unter Druck gesetzt, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Sowohl strafrechtliche Verfolgung als auch zivilrechtliche Haftung wurde den Stadträten vielfach angedroht. Trotzdem hat auch in der letzten Abstimmung am 02.12.2014 die CSU-Fraktion geschlossen gegen die Abstimmung votiert. Um den Druck auf uns zu erhöhen, erfolgte eine namentliche Abstimmung. Wie die einzelnen Stadträte abgestimmt haben, könnten Sie auf der Homepage der Stadt nachlesen, auch werden wir einen Auszug in den Schaukasten am Rathaus hängen.

Wir haben uns an den Landtag gewandt und den Bürgermeister aufgefordert, beim Städtetag zu intervenieren. Im Landtag wurde die gesetzliche Regelung zwar abgeändert und die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen erlaubt. Die entscheidende Verbesserung, nämlich die Umgestaltung der Bestimmung in eine kann-Bestimmung ist ausgeblieben.

Die Verwaltung schlägt weiter die StrABs mit der hohen Anliegerbelastung vor. Die Argumente dagegen haben sich für die Mitglieder unserer Fraktion nicht geändert.

Michael Eberle,

Fraktionsvorsitzender

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